Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die rechtliche Erbfolge unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - eigene und adoptierte Kinder, Abkömmlinge – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollt